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Sichtschutz Balkon – Ideen & Tipps

Ein Sichtschutz für den Balkon sorgt dafür, dass aus einem einsehbaren Freisitz ein privater Rückzugsort wird. Auf dem Balkon kommen Blicke gleich aus mehreren Richtungen: durch das Geländer, von der Seite durch den Nachbarbalkon und manchmal von oben. Deshalb lohnt es sich, genau zu überlegen, welche Bereiche wirklich abgeschirmt werden sollen. Wer zur Miete wohnt, achtet zusätzlich darauf, dass sich die Lösung ohne dauerhafte Eingriffe anbringen und wieder entfernen lässt.

Wir unterstützen Sie gerne.

Draht Häcker – Ihr Ansprechpartner für Zäune und Sichtschutz zwischen Ulm und Augsburg.

Kontakt08225 – 9691-0E-Mail

Wie mache ich den Balkon blickdicht?

Am wirkungsvollsten ist eine Kombination aus Geländer-Bespannung und Seitenteil. Die Bespannung am Geländer schützt Sie im Sitzen vor Blicken von unten und von gegenüber – dafür genügt in der Regel die Geländerhöhe von etwa 1 bis 1,10 Metern. Für den Nachbarbalkon an der Seite ist ein höheres, blickdichtes Seitenteil sinnvoll, das bis etwa 1,60 bis 1,80 Meter reicht, damit Sie auch im Stehen ungestört sind. Achten Sie darauf, dass die Bespannung nicht zu großflächig geschlossen ist, wenn Ihr Balkon ohnehin wenig Licht bekommt. Ein leicht luftdurchlässiges Material hat den Vorteil, dass der Wind besser hindurchströmt und weniger Kraft auf die Befestigung wirkt. So bleibt der Sichtschutz auch bei Böen sicher an seinem Platz.

So schirmen Sie den Balkon richtig ab:

  • Geländer-Bespannung gegen Blicke von unten und von gegenüber
  • Höheres Seitenteil (ca. 1,60–1,80 m) gegen Einblick vom Nachbarbalkon
  • Bei wenig Licht auf leicht luftdurchlässiges Material setzen
  • Windlast beachten: geschlossene Flächen brauchen eine stabile Befestigung
  • Nur die Seiten abschirmen, von denen tatsächlich eingesehen wird

Welche Lösung eignet sich für die Mietwohnung?

In der Mietwohnung sollte der Sichtschutz sich möglichst ohne Bohren anbringen und rückstandsfrei wieder entfernen lassen. Bespannungen, die mit Kabelbindern oder Ösen am vorhandenen Geländer befestigt werden, sind hier die einfachste Wahl und meist auch ohne Rücksprache mit dem Vermieter zulässig. Für ein festes Seitenteil sollten Sie dagegen vorher das Gespräch suchen, denn eine Verankerung in der Fassade gilt als baulicher Eingriff. Bewährt haben sich freistehende oder eingeklemmte Konstruktionen, die zwischen Boden und Decke verspannt werden und keine Schrauben in der Wand hinterlassen. Metallrahmen mit Füllung sind dabei stabiler und langlebiger als reine Stoff-Lösungen und trotzen dem Wetter im Raum Ulm über viele Jahre. Wer eine dauerhafte, hochwertige Variante sucht, findet bei einem Fachbetrieb wie Draht Häcker passende Elemente. Halten Sie bei Mietobjekten die Zustimmung des Vermieters am besten schriftlich fest.

Mietfreundliche Sichtschutz-Ideen für den Balkon:

  • Bespannung mit Kabelbindern oder Ösen am vorhandenen Geländer – ohne Bohren
  • Zwischen Boden und Decke verspannte Elemente statt Schrauben in der Fassade
  • Freistehende Stellwände, die sich jederzeit wieder entfernen lassen
  • Für feste Seitenteile vorab die Zustimmung des Vermieters einholen
  • Metallrahmen mit Füllung für eine wetterfeste, langlebige Lösung

Häufige Fragen zum Sichtschutz für den Balkon

Am einfachsten sind Bespannungen, die mit Kabelbindern oder Ösen am Geländer befestigt werden. Für Seitenteile eignen sich Elemente, die zwischen Boden und Decke verspannt werden. Beide Varianten lassen sich rückstandsfrei wieder entfernen.

Bespannungen am Geländer sind meist problemlos erlaubt. Feste Seitenteile mit Verankerung in der Fassade gelten dagegen als baulicher Eingriff und brauchen die Zustimmung des Vermieters. Holen Sie diese am besten schriftlich ein.

Für den Schutz vor dem Nachbarbalkon sind etwa 1,60 bis 1,80 Meter sinnvoll, damit Sie auch im Stehen ungestört sind. Die Geländer-Bespannung selbst reicht mit rund 1 bis 1,10 Metern für den Sitzbereich aus.

Wir unterstützen Sie gerne.

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