Die richtige Sichtschutz-Höhe hängt vor allem davon ab, wo Sie sitzen und aus welcher Richtung Sie eingesehen werden. Am Boden reichen niedrigere Elemente, doch sobald Nachbarn von einer erhöhten Terrasse oder aus dem Obergeschoss blicken, muss der Schutz deutlich höher sein. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Höhen in der Praxis funktionieren und was Sie bei den örtlichen Vorschriften beachten sollten. So planen Sie von Anfang an mit realistischen Maßen.
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Draht Häcker – Ihr Ansprechpartner für Zäune und Sichtschutz zwischen Ulm und Augsburg.
Kontakt08225 – 9691-0E-MailAb welcher Höhe ist ein Sichtschutz wirklich blickdicht?
Als Faustregel gilt: Ein Sichtschutz sollte etwas höher sein als die Augenhöhe der Person, die abgeschirmt werden soll. Wenn Sie im Garten sitzen, liegt die Augenhöhe bei rund 1,20 m, sodass eine Elementhöhe um 1,80 m gute Ruhe bringt. Stehen Sie dagegen häufig oder wird von einer erhöhten Nachbarterrasse geblickt, sind eher 1,90 m bis 2,00 m sinnvoll. Wichtig ist auch der Abstand: Je näher der Sichtschutz an Ihrer Sitzecke steht, desto wirksamer schirmt schon eine geringere Höhe ab. Messen Sie deshalb vor dem Kauf die tatsächliche Blickachse aus, statt nur nach Gefühl zu schätzen.
Richtwerte für die Planung
- Sitzbereich abschirmen: rund 1,80 m Elementhöhe
- Stehbereich oder erhöhte Nachbarterrasse: 1,90 bis 2,00 m
- Kleine Sitzecke dicht am Schutz: oft schon 1,50 bis 1,60 m
- Blickachse vorher mit einem Zollstock oder Stab ausmessen
- Bei Hanglage die Höhenunterschiede zusätzlich einrechnen
Welche Höhen sind erlaubt und wo informiere ich mich?
Wie hoch ein Sichtschutz an der Grundstücksgrenze sein darf, ist nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern hängt von der örtlichen Bauordnung und dem Nachbarrecht ab. Häufig gelten für Einfriedungen bis zu einer bestimmten Höhe erleichterte Regeln, während höhere Anlagen genehmigungspflichtig sein oder größere Grenzabstände erfordern können. Auch ein Bebauungsplan kann Vorgaben zu Höhe und Material enthalten. Erkundigen Sie sich deshalb vor der Planung bei Ihrer Gemeinde oder dem Bauamt, etwa in Ulm, Günzburg oder Leipheim, welche Grenzen bei Ihnen konkret gelten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, holt sich zusätzlich Rat bei einem Fachbetrieb, der die regionalen Gepflogenheiten kennt.
Vor der Planung klären
- Örtliche Bauordnung und Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes prüfen
- Gibt es einen Bebauungsplan mit Vorgaben zu Höhe oder Material?
- Welcher Grenzabstand ist bei höheren Anlagen einzuhalten?
- Ab welcher Höhe ist eventuell eine Genehmigung nötig?
- Frühzeitig das Gespräch mit den Nachbarn suchen
Häufige Fragen zur Sichtschutz-Höhe
Welche Sichtschutz-Höhe ist für die Terrasse ideal?
Für einen Sitzbereich sind meist rund 1,80 m ein guter Wert. Wird von einer erhöhten Nachbarterrasse geblickt, sollten Sie eher 1,90 bis 2,00 m einplanen.
Darf ich meinen Sichtschutz beliebig hoch bauen?
Nein, die zulässige Höhe an der Grenze richtet sich nach der örtlichen Bauordnung und dem Nachbarrecht. Fragen Sie vor der Planung bei Ihrer Gemeinde nach, welche Grenzen gelten.
Muss ich einen Grenzabstand einhalten?
Das hängt von der Höhe und den örtlichen Regeln ab. Niedrige Einfriedungen sind oft direkt an der Grenze erlaubt, höhere Anlagen können einen Mindestabstand erfordern.
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