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Baugenehmigung für Zäune – Wann nötig?

Eine Baugenehmigung für Zäune ist die behördliche Erlaubnis, eine Einfriedung in der geplanten Form zu errichten — sie wird allerdings längst nicht bei jedem Zaunprojekt verlangt. Viele Einfriedungen gelten als verfahrensfrei, das heißt, sie dürfen ohne Bauantrag gebaut werden, solange bestimmte Grenzen bei Höhe, Lage und Bauart eingehalten sind. Ob Ihr Vorhaben darunterfällt, ergibt sich aus der Landesbauordnung, dem Bebauungsplan und den Satzungen der jeweiligen Kommune. Entscheidend sind meist drei Faktoren: die geplante Höhe, die Lage zu öffentlichen Verkehrsflächen und die Frage, ob es sich um eine offene oder eine massive Einfriedung handelt. Genau deshalb kann derselbe Zaun im einen Ort ohne Antrag zulässig sein und im nächsten nicht.

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Wann ist eine Baugenehmigung für Zäune erforderlich?

Als Faustregel gilt: Je höher, je massiver und je näher an der Straße, desto eher wird ein Genehmigungsverfahren fällig. Offene Metallzäune in üblicher Gartenhöhe bleiben vielerorts verfahrensfrei, während geschlossene Mauern, hohe Sichtschutzwände oder Einfriedungen im Außenbereich häufig antragspflichtig sind. Im Innenbereich mit gültigem Bebauungsplan lohnt sich immer ein Blick auf die textlichen Festsetzungen, weil dort teils feste Höchsthöhen oder zulässige Materialien benannt sind. Auch Grundstücke an Kreuzungen und Einmündungen werden gesondert betrachtet, da Einfriedungen dort die Sicht nicht beeinträchtigen dürfen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Erhaltungssatzungsgebieten kommen zusätzliche Anforderungen an Gestaltung und Material hinzu. Verfahrensfrei bedeutet im Übrigen nicht regelfrei — die materiellen Vorschriften müssen Sie auch ohne Antrag einhalten.

Diese Unterlagen und Angaben werden häufig benötigt

  • Ein Lageplan, aus dem der Verlauf der geplanten Einfriedung klar hervorgeht.
  • Angaben zur Höhe, gemessen ab dem gewachsenen Gelände und nicht ab der Terrasse.
  • Eine Beschreibung von Material, Farbe und Bauart, etwa offener Stabmattenzaun oder geschlossene Wand.
  • Hinweise zu Sockeln, Fundamenten und Geländeveränderungen entlang der Grenze.
  • Der Nachweis über die Zustimmung des Nachbarn, sofern die Gemeinde diese verlangt.

Häufige Fragen zur Baugenehmigung für Zäune

Eine bundesweit einheitliche Grenze gibt es nicht. Vielerorts liegt der Richtwert für verfahrensfreie Einfriedungen im Innenbereich bei rund zwei Metern, in manchen Gemeinden aber auch deutlich darunter. Maßgeblich ist stets die Regelung, die für Ihr konkretes Grundstück gilt.

Die Behörde kann eine nachträgliche Genehmigung verlangen oder, wenn das Vorhaben nicht genehmigungsfähig ist, den Rückbau anordnen. Zusätzlich kann ein Bußgeld verhängt werden. Eine Anfrage vor Baubeginn ist daher deutlich günstiger als eine Korrektur im Nachhinein.

Wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Gemeinde, beispielsweise in Ichenhausen oder in Poing — nur dort erhalten Sie eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Grundstück. Häufig genügt eine kurze formlose Anfrage mit Lageplan und geplanter Höhe. Die Angaben in diesem Beitrag sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechtsberatung.

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